§ 57a KFG 1967 Weiterbildung gem. § 3 Abs. 4 PBStV 1998
Durchgeführt von WIFI Kärten
Beschreibung
Der Lehrgang zur 57a KFG 1967 Weiterbildung gem. 3 Abs. 4 PBStV 1998 ist die perfekte Gelegenheit, um Deine bestehende behördliche Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen um weitere drei Jahre zu verlängern. In diesem Kurs wirst Du umfassend auf die neuesten Anforderungen und Regelungen vorbereitet, die für die Durchführung von Begutachtungen notwendig sind. Der Kurs ist praxisnah gestaltet und bietet Dir die Möglichkeit, Dein Wissen aufzufrischen und gleichzeitig neue Erkenntnisse zu gewinnen. Durch die Teilnahme an dieser Weiterbildung sicherst Du Dir nicht nur Deine Ermächtigung, sondern auch die Möglichkeit, weiterhin als geeignete Person für die Begutachtung von Fahrzeugen tätig zu sein. Die Weiterbildung ist besonders wichtig, da sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellt. Solltest Du die Weiterbildung nicht innerhalb der festgelegten Frist absolvieren, darfst Du zwar noch für einen kurzen Zeitraum von vier Monaten tätig sein, jedoch ist es unerlässlich, die Weiterbildung rechtzeitig zu besuchen, um die Ermächtigung nicht zu verlieren. Der Kurs umfasst verschiedene Themenbereiche, die für die Begutachtung von Fahrzeugen relevant sind. Dazu gehören unter anderem die neuesten technischen Entwicklungen, Sicherheitsstandards sowie rechtliche Aspekte der Fahrzeugbegutachtung. Die erfahrenen Trainer bringen ihr umfangreiches Fachwissen ein und stehen Dir jederzeit für Fragen zur Verfügung. Um den Kurs erfolgreich zu absolvieren, ist eine Anwesenheitspflicht von 100 % erforderlich. Bitte bringe Deinen 57a-Bildungspass sowie einen aktuellen Mängelkatalog mit, um eigene Notizen anbringen zu können. Die Zielgruppe dieses Kurses sind Personen, die bereits über eine gültige Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung verfügen. Du solltest die Grundschulung 57a oder eine entsprechende Weiterbildung bereits absolviert haben, um an diesem Kurs teilnehmen zu können. Die Kundenmeinungen sprechen für sich: Teilnehmer berichten von äußerst motivierenden Trainern und einer hervorragenden technischen Ausstattung der Kursräumlichkeiten. Die Kurse entsprechen den hohen Anforderungen der Praxis und bieten Dir die Möglichkeit, Dich optimal auf Deine zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. Nutze die Chance, Deine Kenntnisse aufzufrischen und Deine Ermächtigung zur Fahrzeugbegutachtung zu verlängern. Melde Dich jetzt an und sei bereit für die nächsten drei Jahre voller spannender Herausforderungen im Bereich der Kfz-Begutachtung!
Tags
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Kurs Details
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die bereits eine gültige Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen besitzen und ihre Kenntnisse auffrischen sowie ihre Ermächtigung verlängern möchten. Ideal für Kfz-Techniker, Sachverständige und alle, die im Bereich der Fahrzeugbegutachtung tätig sind.
Die 57a KFG 1967 Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Regelungen zur Fahrzeugbegutachtung in Österreich. Sie stellt sicher, dass Personen, die Fahrzeuge begutachten, über aktuelles Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Die Weiterbildung ist notwendig, um die Ermächtigung zur Begutachtung aufrechtzuerhalten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
- Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 57a KFG Weiterbildung?
- Welche Themen werden im Rahmen des Kurses behandelt?
- Warum ist die 100% Anwesenheitspflicht wichtig?
- Was passiert, wenn die Weiterbildung nicht rechtzeitig absolviert wird?
- Welche Unterlagen müssen zum Kurs mitgebracht werden?